Prüfungsordnung

Prüfungsordnung zum Hundeführerschein der Hundeschule Canilu

1. Zweck der Prüfung

Diese Prüfung dient dem Nachweis der Sachkunde des Halters sowie des Grundgehorsams und der Sozialverträglichkeit des Hundes. Sie orientiert sich an den Mindestanforderungen des § 8 der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Erfurt (HstSEF).

2. Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung zugelassen werden Hundehalter mit ihren Hunden unter folgenden Bedingungen:

  • Alter des Hundes: Der Hund darf bei der Prüfung nicht jünger als zwölf Monate sein.
  • Alter des Hundehalters: Der Hundehalter muss mindestens 16 Jahre alt sein
  • Identifikation: Der Hund muss über eine Chip-Nummer (Transponder) eindeutig identifizierbar sein. Der Heimtierausweis ist vorzulegen. Der zur Prüfung antretende Hundehalter muss sich mit seinem Personalausweis zu Prüfungsbeginn eindeutig identifizieren.
  • Gesundheitszustand: Der Hund muss frei von ansteckenden Krankheiten sein. Es dürfen keine Verletzungen oder Krankheiten vorliegen, die Schmerzen verursachen oder das Wohlbefinden des Hundes beeinträchtigen. Der Gesundheitszustand darf das Normverhalten des Hundes nicht einschränken, um eine objektive Beurteilung zu ermöglichen. Hündinnen dürfen nicht tragend oder säugend sein.

3. Aufbau der Prüfung

Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Sachkundenachweis und einer praktischen Verhaltensprüfung. Die bestandene theoretische Prüfung ist Zulassungsvoraussetzung zur praktischen Prüfung. Eine bestandene Theorieprüfung ist zeitlich unbegrenzt gültig. Sie gilt auch, wenn der Hundehalter mit mehreren Hunden die praktische Prüfung ablegen möchte. Es wird jedoch empfohlen beide Prüfungsteile – beginnend mit der Theorie D.O.Q.-Test 2.0 – innerhalb von 12-18 Monate zu absolvieren.

3.1 Theoretischer Teil

Die theoretische Prüfung erfolgt nach dem bundeseinheitlichen D.O.Q. Test 2.0 in digitaler Version. Die theoretische Prüfung umfasst derzeit 36 Prüfungsfragen vom Typ Single oder wahlweise 30 Multiple-Choice-Fragen aus insgesamt sieben Sachgebieten: a) Welpenkauf und Aufzucht, b) Lernverhalten, c) Hund und Öffentlichkeit, d) Ausdrucksverhalten, e) Haltung, Pflege und Gesundheit, f) Hund und Recht und g) Hund und Mensch. Zur Beantwortung stehen 45 Minuten zur Verfügung. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn in allen einzelnen 7 Sachgebieten jeweils mindestens 50 Prozent erreicht und im Gesamtergebnis mindestens 75% erzielt werden.

3.2 Praktischer Teil

Die praktische Prüfung wird im öffentlichen Raum sowie im innerstädtischen Bereich durchgeführt. Sie umfasst mindestens folgende Situationen:

1. Kontrolliertes Ein- und Aussteigen aus dem Auto.

2. Akzeptanz eines Maulkorbs.

3. Überprüfung der Ausrüstung sowie Handling am Hund (Fixieren, Chip auslesen, Anfassen).

4. Leinenführigkeit

5. Gehorsam (Sitz, Platz, Bleib oder Warte).

6. Rückruf (Kommen auf Signal).

7. Freifolge

Diese kann abgesichert durch eine Schleppleine erfolgen, sofern sich keine ausgewiesene Freilauffläche der Stadt Erfurt in unmittelbarer Nähe des Prüfungsortes befindet. Die Schleppleine wird durch den Prüfer gestellt und gesichert.

8. Abbruch einer Handlung durch ein Verbotssignal.

9. Gehorsam und Leinenführigkeit im innerstädtischen Bereich / an stärker befahrener Straße.

10. Besuch eines Ladengeschäftes oder einer Gastronomie.

11. Begegnung mit Joggern, Skatern, Radfahrern, Rollstuhlfahrern sowie Personen mit auffälligem Gangbild oder Kleidung.

12. Begegnung mit anderen Tieren.

3.2.1 Hilfsmittel

Es ist erlaubt den Hund zu belohnen. Es ist erlaubt den Hund durch die gesamte Prüfung mit Maulkorb zu führen sofern dies erforderlich ist und der Hundehalter dies für die Sicherheit für Mensch und Tier als notwendig einschätzt oder entsprechende Auflagen hat. Maulkörbe und Maulschlaufen die ein ausreichendes Hecheln und Wasseraufnahme nicht ermöglichen sind nicht erlaubt.

3.2.2. Bewertung und Bestehen

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn der Halter seinen Hund jederzeit verantwortungsvoll, vorausschauend und achtsam führt und 80% der Prüfungssituationen besteht. Es gibt insgesamt 12 Prüfungssituationen und 13 Prüfkriterien. Jeder Prüfpunkt wird mit Erfolgreich (2 Punkte)= Souveräne Ausführung, Hund ist ansprechbar, Team harmoniert; Befriedigend (1 Punkt)= Ausführung mit leichten Mängeln, kontrollierbar; oder Nicht bestanden (0 Punkte)=Kontrollverlust, Gefährdung oder Kriterium nicht prüfbar bewertet. Insgesamt kann das Team 26 Punkte erreichen. Die Bestehensgrenze ist mit 80% auf 21 Punkte festgelegt. Das Ergebnis der einzelnen Prüfungssituationen wird als Niederschrift auf einem vorgefertigten Prüfungsbogen vorgenommen. Die Niederschrift sowie die Dokumentation der Theorieprüfung wird von der prüfenden Hundeschule 5 Jahre gespeichert. Das Ergebnis der Prüfung ist dem Prüfling auf Verlangen zu erläutern.

Nach erfolgreichem Abschluss wird eine Prüfungsbestätigung ausgestellt, die alle notwendigen Daten gemäß der Hundesteuersatzung Erfurt enthält.

Als nicht bestanden gilt die Prüfung insbesondere, wenn der Prüfling:

  • den Hund nicht unter Kontrolle hat oder sicherheitsrelevante Prüfkriterien nicht besteht
  • sich unangemessen verhält und das Tier mit übertriebener Härte anfasst, nicht tierschutzgerechtes Equipment verwendet oder sich anderen Personen rücksichtslos gegenüber verhält oder der Hund an Gebäude und Gegenstände uriniert und der Halter dies nicht versucht zu beeinflussen oder Hundekot nicht entfernt.

4. Kosten

Die Kosten sind mit der Anmeldung zur Prüfung zu entrichten. Im Falle des Nichtbestehens oder nicht erfüllen der Zulassungsvoraussetzungen zum Prüftermin sind diese nicht rückerstattbar. Die Kosten umfassen sämtliche Unterlagen, sowie Auswertung und Prüfungsbestätigung bei Bestehen.

5. Nachprüfung

  • Eine Wiederholungsbeschränkung der theoretischen und praktischen Prüfung besteht nicht. Der Teilnehmer darf sich jederzeit zu einem neuen Prüfungstermin anmelden.
  • Wiederholungsprüfungen sind kostenpflichtig.